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Spendenabsetzbarkeit

Das Rote Kreuz (ÖRK und seine Landesverbände) zählt zu jenen mildtätigen Organisationen, die vom Finanzamt gemäß § 4a Abs. 2 Z. 3 lit. a bis c EStG als „begünstigte Spendenempfänger“ anerkannt wurden (Registrierungsnummer SO 1131).

Absetzbar sind Spenden für mildtätige Zwecke, für bestimmte Zwecke der Entwicklungszusammenarbeit und für Zwecke nationaler und internationaler Katastrophenhilfe.

Darunter fallen alle Zuwendungen an das Rote Kreuz sowie die Förderbeiträge unserer unterstützenden Mitglieder.

 

 

Information für Firmen

  • Unternehmen können Sach- und Geldspenden als Betriebsausgaben geltend machen
  • Höchstbetrag: 10% des Gewinnes des letzten Wirtschaftsjahres
  • Hilfeleistungen in Katastrophenfällen sind von Unternehmen nach § 4 Abs. 4 Z 9 EStG 1988 auch als Werbeaufwand abziehbar. Hier besteht keine Begrenzung mit 10% des Vorjahresgewinns.
  • Als Betriebsausgaben abgesetzte Spenden sind im Rahmen der Gewinnermittlung abzusetzen und auf Verlangen des Finanzamtes belegmäßig nachzuweisen.

Weitere Antworten rund um die Spendenabsetzbarkeit für Privatpersonen und Unternehmen

Ab Jänner 2017 müssen Spenden, die abgesetzt werden sollen, von der Empfängerorganisation an das Finanzamt gemeldet werden. Die Beträge fließen dann direkt in die Steuererklärung ein. Für Zahlungen ab 2017 wird somit ein automatischer Datenaustausch zwischen der empfangenden Organisation und der Finanzverwaltung eingerichtet.

Die Neuregelung wurde vom Bundesministerium für Finanzen erlassen. Ab 2017 müssen die Empfänger von Spenden Vornamen, Nachnamen, das Geburtsdatum des Spenders und den Betrag an das Finanzamt melden, wenn die Spende von der Steuer abgesetzt werden soll. Die Berücksichtigung im Steuerakt geschieht dafür automatisch. Wer nichts absetzen will, verzichtet einfach auf die Angaben.

Weiter Informationen dazu beim Fundraising Verbands Austria (FVA) oder beim Spendenservice des Finanzministeriums.

Was passiert mit meiner Spende?

Spendenselbstverpflichtung

Das Österreichische Rote Kreuz setzt die ihm anvertrauten Spendenmittel wirkungsvoll und sparsam für seine satzungsgemäßen Ziele ein. Dies wird durch die Selbstverpflichtung gewährleistet.

Bevor zu Spenden aufgerufen wird, versichert sich das Österreichische Rote Kreuz durch eigene Mitarbeiter oder durch die internationalen und nationalen Rotkreuz -Organisationen gewissenhaft und sorgfältig, dass die jeweilige Notlage oder Mangelsituation tatsächlich besteht. Aufgrund dieser Überprüfung wird der Bedarf an Hilfe und die Möglichkeiten der Unterstützung durch das Österreichische Rote Kreuz bestimmt. Wir sammeln nicht für Zwecke, die keiner Spende bedürfen. Wir arbeiten mit anderen Institutionen, die in sachdienlicher Weise helfen können, zusammen.

Aufbringung der Spendenmittel

Ein vertrauenswürdiger Umgang mit Spendenmitteln muss schon bei deren Aufbringung beginnen:

  • Die Methoden und Mittel der Spendenaufrufe entsprechen den Anforderungen der allgemeinen Moral, der Pietät und des Anstandes. Spendenaufrufe dürfen niemals ehrenrührig, unsittlich oder ungebührlich für die Hilfsbedürftigen, die Öffentlichkeit und für den um Spenden ersuchten Personenkreis sein.
  • Jeder unserer Spendenaufrufe in Wort und Bild muss unmissverständlich, eindeutig und sachlich sein.
  • Spender, die keine Zusendungen mehr erhalten wollen, werden umgehend aus der Adress-Datei gelöscht.
  • Wir verpflichten uns, über die Beschränkungen des Datenschutzgesetzes hinaus, den Verkauf, die Vermietung und den Tausch von Mitglieder- oder Spenderadressen zu unterlassen.
  • Eine Verwechselbarkeit mit anderen spendenwerbenden Organisationen wird vermieden.

Für die Überprüfung dieses Punktes durch die Öffentlichkeit verpflichten wir uns zu sorgfältiger Behandlung von Briefen, Anrufen und Anfragen jeder Art, wie auch zu regelmäßigen direkten Kontakten zu Förderern.

Zweck- und sachgewidmete Spenden werden stets nach ihrer Widmung verwendet. Insoweit dies nicht mehr möglich ist, weil eine Hilfsaktion bereits finanziert, abgeschlossen, aufgrund unvorhergesehener Umstände abgebrochen oder sonst notwendigerweise beendet wurde, werden diese Spenden auf möglichst ähnliche, auf ihre Unterstützungswürdigkeit geprüfte Hilfsaktionen oder Zwecke übertragen und wenn auch das nicht möglich ist dem Notfall-Fonds zugeführt und dienen der Sicherstellung der Hilfeleistung bei akuten und künftigen Katastrophen. Wenn im Rahmen länger dauernder Hilfsaktionen Zinsengewinne aus den Spenden erzielt werden, so werden diese ebenso entsprechend verwendet.

Bei der Verwendung der uns anvertrauten Spendenmittel wird deren größtmögliche Wirksamkeit sichergestellt. Wir beachten dabei die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Wir kaufen Hilfsgüter, Waren, Geräte und Anlagen unter Bedachtnahme auf die zu erwartenden Transportwege und Erfordernisse möglichst preis- und kostengünstig ein. Der Werbe- und Verwaltungsaufwand wird so gering wie möglich gehalten.

Zeitgemäße Kontrolle

Ein modernes, zeitnahes und aussagefähiges Rechnungswesen und Kontrollen, die professionell durchgeführt werden, gewährleisten den Nachweis über Eingang und bestimmungsgemäße Verwendung der Spendenmittel des Österreichischen Roten Kreuzes. Dazu gehört die jährliche Kontrolle und Bestätigung der Bilanzen und des gesamten Rechnungswesens gemäß den Prüfungsrichtlinien des Österreichischen Roten Kreuzes durch einen staatlich beeideten Wirtschaftsprüfer, der außerhalb der Organisation des Österreichischen Roten Kreuzes steht. Die Geschäftsleitung wird in der Durchführung der ihr übertragenen Geschäfte durch die satzungsmäßig bestellten Organe überwacht.

Spenderinformation

Der jährliche Leistungsbericht informiert die Öffentlichkeit über die erfolgte Verwendung der Spendenmittel.

Die Spendenselbstverpflichtung wurde am 22. März 1996 in der 151. Sitzung des Arbeitsausschusses (nun Präsidentenkonferenz) des Österreichischen Roten Kreuzes beschlossen und zuletzt in der 193. Sitzung der Präsidentenkonferenz am 12. Mai 2006 geändert.

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Österreichisches Rotes Kreuz

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+43 1 58 900 544
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