Ab Jänner 2017 müssen Spenden, die abgesetzt werden sollen, von der Empfängerorganisation an das Finanzamt gemeldet werden. Die Beträge fließen dann direkt in die Steuererklärung ein. Für Zahlungen ab 2017 wird somit ein automatischer Datenaustausch zwischen der empfangenden Organisation und der Finanzverwaltung eingerichtet.
Die Neuregelung wurde vom Bundesministerium für Finanzen erlassen. Ab 2017 müssen die Empfänger von Spenden Vornamen, Nachnamen, das Geburtsdatum des Spenders und den Betrag an das Finanzamt melden, wenn die Spende von der Steuer abgesetzt werden soll. Die Berücksichtigung im Steuerakt geschieht dafür automatisch. Wer nichts absetzen will, verzichtet einfach auf die Angaben.
Weiter Informationen dazu beim Fundraising Verbands Austria (FVA) oder beim Spendenservice des Finanzministeriums.